CBD in Australien frei erhältlich

Im Februar 2021 hat die gesetzliche Regelung von CBD in Australien einen großen Fortschritt erzielt. Wenn das CBD keine medizinische Konzentration aufweist, ist es ab sofort in Apotheken frei erhältlich. Eine Entscheidung, die nur bestätigt, dass dieses Land eines der fortschrittlichsten weltweit im Bereich Legalisierung von Cannabinoiden ist.
CBD in Australien
Australien gehört seit jeher zu den Ländern mit besonders lockeren Rechtsvorschriften bezüglich CBD. Schon vor einigen Jahren haben einige Provinzen des Landes die Einführung von Gesetzen zur Entkriminalisierung des Besitzes und der Verwendung von geringen Cannabis-Mengen beschlossen.
Auch die Verwendung von Hanf zu medizinischen Zwecken war schon vor langer Zeit von einigen Staaten zugelassen worden, bevor diese Regelung von dem ganzen Kontinent übernommen wurde. Medizinisches Cannabis wurde am 24. Februar 2016 auf Bundesebene in Australien zugelassen. Die Einstufung der Cannabinoide in Anhang 4 der pharmazeutischen Produkte hat den Weg für den Verkauf in Apotheken frei gemacht.
CBD wird jedoch nur auf Rezept abgegeben. Das zu medizinischen Zwecken verkaufte CBD muss zudem mindestens 98 % der in dem Produkt vorkommenden Cannabinoide aufweisen. Im Laufe des Jahres 2020 wurden neue Fortschritte in den australischen Rechtsvorschriften bezüglich CBD erzielt. Die TGA, Therapeutic Goods Administration, die Heilmittel für das australische Gesundheitsministerium reguliert, hat vorgeschlagen, CBD in den Anhang 3 einzustufen. Diese Änderung eröffnet den Verbrauchern die Möglichkeit, CBD zu nicht medizinischen Zwecken in der Apotheke rezeptfrei zu erwerben. Auf diese Ankündigung folgte im Mai 2020 eine öffentliche Konsultation, bevor die TGA beschloss, diesen Vorschlag umzusetzen.
Welche Voraussetzungen gelten für den rezeptfreien Verkauf von CBD in Australien?
Seit dem 1. Februar 2021 wird CBD offiziell unter Anhang 3 der Heilmittel eingestuft. Es kann rezeptfrei verkauft werden, allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Das zu nicht medizinischen Zwecken verkaufte Cannabidiol muss pflanzlichen oder in bestimmten Fällen synthetischen Ursprungs sein. Eine Packung der frei verkäuflichen CBD-Produkte darf einem Bedarf von maximal 30 Tagen entsprechen. Auf der Verpackung muss außerdem die empfohlenen tägliche Höchstdosis von 60 mg CBD/Tag angegeben werden. Andere Cannabinoide ergänzend zu CBD sind zulässig, aber sie dürfen maximal 2 % der Gesamtmenge an Cannabinoiden ausmachen. Somit muss der CBD-Gehalt mindestens 98 % der Gesamtmenge an Cannabinoiden entsprechen. Diese müssen zudem mit Ausnahme des Cannabidiol natürlichen und pflanzlichen Ursprungs sein.
Der rezeptfreie Verkauf von CBD-Produkten zu nichtmedizinischen Zwecken in der Apotheke ist außerdem Personen über 18 Jahren vorbehalten.
Australien liegt damit bezüglich der Liberalisierung des CBD-Verkaufs weit vor den meisten anderen Ländern. Diese Entwicklung ist Teil einer Freigabe, die ein wenig überall auf der Welt zu beobachten ist und die die zunehmende Anerkennung der gesundheitlichen Vorteile von CBD und den verschiedenen Cannabinoiden im Gesundheitsbereich, aber auch allgemein im Wellnessbereich zeigt.
Immer mehr Studien zeigen, dass Cannabidiol und seine Verwandten, beispielsweise CBG und CBN, sich positiv auf die Gesundheit auswirken, unabhängig davon, ob Sie an bestimmten Erkrankungen leiden oder nur deprimiert sind, und das Ganze ohne schädliche Nebenwirkungen oder Suchtgefahr. Bleibt zu hoffen, dass das australische Beispiel Schule macht.
QUELLEN
Konsultation zu Cannabis: https://www.tga.gov.au/consultation-invitation/consultation-proposed-amendments-poisons-standard-joint-acmsaccs-meetings-june-2020
TGA-Text: https://www.tga.gov.au/media-release/over-counter-access-low-dose-cannabidiol
Definitiver Änderungsantrag TGA: https://www.tga.gov.au/scheduling-decision-final/notice-final-decision-amend-or-not-amend-current-poisons-standard-cannabidiol
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